Eine Frau aus Bay­ern, die ihren Rund­funk­bei­trag nicht zah­len woll­te, er­strei­tet vor dem BVer­wG eine Grund­satz­ent­schei­dung: Ver­feh­len die öf­fent­lich-recht­li­chen Sen­der auf lange Sicht ihren Auf­trag zur aus­ge­wo­ge­nen Pro­gramm­ge­stal­tung, wa­ckelt ihre Fi­nan­zie­rung.

Jahr: 2025