Eine Frau aus Bay­ern, die ihren Rund­funk­bei­trag nicht zah­len woll­te, er­strei­tet vor dem BVer­wG eine Grund­satz­ent­schei­dung: Ver­feh­len die öf­fent­lich-recht­li­chen Sen­der auf lange Sicht ihren Auf­trag zur aus­ge­wo­ge­nen Pro­gramm­ge­stal­tung, wa­ckelt ihre Fi­nan­zie­rung.

Koalitionsverhandlung: ORF-Beitrag soll ab 2027 abgeschafft werden

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In Österreich ist man dies bezüglich schon ein wenig weiter

Die ORF-Haushaltsabgabe sorgt bereits seit ihrer Einführung für viel Kritik. Nun soll sie ab 2027 abgeschafft werden. Derzeit kostet der ORF-Beitrag pro Haushalt mindestens 183,60 Euro jährlich. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

09.02.2025, 22:00 Uhr von 

Die ORF-Haushaltsabgabe („ORF-Beitag“) muss seit seiner Einführung im Jahr 2024 von allen Haushalten entrichtet werden – unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen oder nicht. Sie sorgt daher auch vielfach für heftige Kritik in der Bevölkerung, weshalb etwa die FPÖ vehement für eine Abschaffung eintritt.

Nicht erst zuletzt im Nationalratswahlkampf hatten die Freiheitlichen versprochen, im Falle einer Regierungsbeteiligung die Haushaltsabgabe abzuschaffen. Das möchte man nun gegenüber den Wählerinnen und Wähler einhalten.

Im Verhandlungspapier zu den Koalitionsgesprächen zwischen FPÖ und ÖVP wird als Enddatum der Haushaltsabgabe nun der 31. Dezember 2026 genannt. Das würde bedeuten, dass sie ab 2027 abgeschafft wird. Die ÖVP hat diesen Punkt im Verhandlungsdokument jedoch „rot“ markiert – es besteht also noch keine Einigung dazu.

Im Falle einer Abschaffung würde der ORF ausschließlich aus dem Budget finanziert werden. Einsparungen seien dann notwendig. Die Gebührenzahler hingegen würden um mindestens 183,60 Euro jährlich entlastet werden. Allerdings: Vor allem aufgrund der derzeit schlechten Budgetsituation und den notwendigen Einsparungen sei es kontraproduktiv, das Budget damit nocht weiter zu belasten.

Befreiung von ORF-Beitrag in 2025

Auch heuer müssen nicht alle Haushalte in Österreich die Abgabe entrichten. So sind etwa Bezieherinnen und Bezieher der Ausgleichszulage von der Einhebung befreit. Die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes liegt seit Jahresbeginn bei 1.273,99 Euro für Alleinstehende und 2.009,85 Euro bei Partnerschaften.

Wer im Jahr 2025 u.a. von der ORF-Haushaltsabgabe ohnehin befreit ist bzw. sich befreien kann, findet man hier auf Finanz.at.